Endlich: der Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag ist beschlossen!

Mit dem Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT) lösen wir eine riesige Blockade zur Umsetzung der klimafreundlichen Transformation:

  • Wir schlagen ein neues Kapitel auf, damit Handelsverträge nicht zur Fessel von Fortschritt und gemeinwohlorientierter Politik werden.
  • Wir zeigen, dass der EU Green Deal und Klimaschutzziele Richtschnur des politischen Handelns sind und steigen aus dem völlig aus der Zeit gefallenen Energiecharta-Vertrag aus.
  • Wir machen einen entscheidenden Schritt in Richtung mehr Klimaschutz.
  • Wir zeigen: Die Ampel ist bereit, harte und klare Entscheidungen zum Schutz des Klimas zu fällen.

Das Ende eines internationales Schutzabkommens für fossile Investitionen

Der Energiecharta-Vertrag ist ein internationales Schutzabkommen für fossile Investitionen. Ins Leben gerufen nach Ende der UdSSR, um Investitionen in den Nachfolgestaaten zu schützen – vor drei Jahrzehnten. Genutzt wird er aber seitdem, um Klimaschutz-Maßnahmen auszubremsen oder zu verhindern – mit Klagen oder der Androhung von Klagen durch Schiedsgerichte. Kein anderes internationales Handels- oder Investitionsabkommen der Welt hat mehr Investorenklagen ausgelöst als der Energiecharta-Vertrag, der ein Hindernis für die Energiewende war und den Staat Milliarden kostete.

Halbherziger Reformversuch zum Scheitern verurteilt

Auch wenn die Notwendigkeit einer Reform unter den Mitgliedern unumstritten war, konnte die halbherzige Umsetzung keinen Erfolg erzielen. Die vorgelegten Vorschläge gingen weder die EU-Rechtskonformität, noch die Fortgeltungsklausel an. Der tiefgreifendste Vorschlag der EU sah vor, dass Investitionen in fossile Energieträger noch 10 Jahre nach Reform geschützt wären und weiterhin Investitionen in Gas umfassen würden. Dabei wäre es wichtig gewesen, dass der ISDS-Mechanismus EU-rechtskonform wird und die Prinzipien des ECT mit dem Pariser Klimaschutzvertrag vereinbar werden. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf geeinigt, uns für die Reform des Energiecharta-Vertrages einzusetzen, aber bereits unsere Ansprüche an dieselbe klar festgehalten – der Austritt ist daher auch im Lichte des Koalitionsvertrages nur konsequent. 

Verantwortungsbewusste Handelspolitik umsetzen

Mit der Einigung über den Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag geht ebenso eine Einigung über den Abschluss des CETA-Ratifizierungsprozesses einher. Die Bundesregierung hat parallel zum Ratifikationsgesetzgebungsverfahren im Bundestag und dem Debattenprozess u.a. im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss in Gesprächen auf EU-Ebene und mit der kanadischen Regierung die Verabschiedung einer Interpretationserklärung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses auf den Weg gebracht, um die missbräuchliche Anwendung der materiell-rechtlichen Schutzstandards im Bereich Investitionsschutz und bei der regulatorischen Kooperation zu begrenzen. Mittlerweile haben die
EU Mitgliedsstaaten auch die von uns vorgeschlagene Interpretationserklärung bei CETA akzeptiert, die die Schiedsgerichte entschärfen wird. Damit haben wir den im Sommer eingeschlagenen Weg zu einer gemeinsamen verantwortungsvollen Handelspolitik weiter fortgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird die Ratifikation durch Aufsetzung des Gesetzes zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag abgeschlossen.

Darüber hinaus hat die Koalition vereinbart, freien und fairen Welthandel zu fördern und entsprechend mit Blick auf die Ausrichtung am Pariser Klimavertrag sowie den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen die WTO-Regeln zu reformieren, die Ratifikation der EU-Handelsverträge Mercosur, Chile und Mexiko mit den in den TSD-Verhandlungen etablierten Standards anzugehen und einen neuen Anlauf für einen transatlantischen Wirtschaftsraum zu eruieren. 

Nachhaltigkeitsstandards in europäischen Handelsverträgen
In allen künftigen Handelsverträgen auf europäischer Ebene, auch in denen, die derzeit bereits verhandelt werden, sollen die internationalen Verträge und Abkommen sanktionsbewehrt verankert werden und sie sollen insgesamt effektiv durchgesetzt werden. Das gilt für die Handelsvorteile und -freiheiten ebenso wie für die vereinbarten Nachhaltigkeitsstandards. Dazu sollen in den Abkommen sowohl Anreize als auch Dialog- und Schlichtungsmechanismen wie z.B. Panels verankert werden. Wir wollen Handelssanktionen als letztes Mittel bei schwerwiegenden Verstößen gegen zentrale TSD-Verpflichtungen, insbesondere gegen die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der IAO
und gegen das Pariser Abkommen zum Klimaschutz und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt in der Fassung wie von der Kommission im TSD-Prozess vorgeschlagen. Dieser Ansatz wird auf der Achtung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte und des Pariser Abkommens als wesentliche Elemente unserer Handelsabkommen aufbauen und diese stärken. Die Anwendung von Handelssanktionen bei Verstößen gegen spezielle TSD-Bestimmungen wird nach den allgemeinen Streitbeilegungsregeln erfolgen. Dementsprechend werden die Handelssanktionen befristet und verhältnismäßig sein und können die Form einer Aussetzung von Handelszugeständnissen annehmen. Unser Ziel ist es, dass zukünftig Rechtstreitigkeiten auf der Grundlage von Handelsabkommen vor multilateralen Handelsgerichtshöfen ausgetragen werden.

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