Bundestagsrede zum Bürokratieabbau

  • Wir Grüne im Bundestag gehen die Entbürokratisierung umfassend und konsequent an.
  • Wir nehmen die Strukturen in den Blick und sorgen mit einer Prozessdigitalisierung für eine Vereinfachung bei der Bewältigung notwendiger regulatorischer Vorgaben.
  • Der Sonderbericht der Bundesregierung zeigt, was alles bereits umgesetzt wurde und mit welchen Beispielen grüne Ministerien vorangehen.

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten nach klaren Vorgaben und innerhalb festgelegter Strukturen – bürokratisches Handeln – als belastend empfunden. Die Initiativen und Methoden vergangener Legislaturen, wie die One-in-one-Out-Regel oder drei Bürokratieentlastungsgesetze, haben zu keinen spürbaren Vereinfachungen für die Bürger*innen und die Wirtschaft geführt. Es ist daher nun notwendig, die politischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, sodass sie der digitalen und klimapolitischen Transformation gerecht werden. 

Bürokratieabbau für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

Für unsere globale Wettbewerbsfähigkeit ist zentral, dass wir die Wirtschaft nicht mit unnötiger Bürokratie belasten. Regulierungen auf EU-Ebene sind dennoch wichtig, um einheitliche Standards zu setzen, die ökologische Nachhaltigkeit und sozialen Ausgleich sichern und damit grüne Leitmärkte zu entwickeln. Entscheidend ist aber die jeweilige Umsetzung vor Ort anwenderorientiert, digital und verständlich anzugehen. Denn verschiedenen Studien zu den Umsetzungskosten von europäischen Vorgaben in den Mitgliedsstaaten kommen zu dem Schluss, dass die Kosten für das Befolgen von Gesetzen davon abhängen, ob es klare Definitionen, schlüssige Vorlagen, smarte Digitallösungen und gute Beratung gibt. Es zeigt sich, dass es in Regionen mit einer hohen Verwaltungsqualität für Unternehmen nicht entscheidend ist, ob sie auf eine niedrige oder hohe Regulierungsdichte treffen.

Beschleunigung und Digitalisierung in der Verwaltung

Der Wunsch nach einer schnelleren und unkomplizierteren Verwaltung ist weit verbreitet – das gilt für die Genehmigung einer Windkraftanlage ebenso wie für die Beantragung eines Reisepasses. So kommen Bürokratieabbau und beschleunigte Verwaltungsverfahren spürbar bei Unternehmen und Bürger*innen an. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Novelle des Verwaltungsverfahrensgesetzes, mit dem während der Corona-Pandemie eingeführte Maßnahmen zur digitalen Bürger*innenbeteiligung festgeschrieben werden. Derzeit laufen zudem die parlamentarischen Verhandlungen zum Onlinezugangsgesetz. Auch hier verfolgen wir das Ziel, die Verwaltung konsequent weiter zu digitalisieren und bürokratische Hürden zu senken.

Mit Praxis-Check-Verfahren die Systemumstellung angehen

Mit den Praxis-Checks hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Verfahren entwickelt, bei dem in engem Austausch mit betroffenen Unternehmer*innen, Verwaltungen und anderen Expert*innen Hemmnisse, Erschwernisse und andere Dinge, die behördliche Verfahren aufwendig und unnötig komplex machen, identifiziert und adressiert werden. Der Praxis-Check rückt die Anwender*innen themenbezogen in den Mittelpunkt, nicht die Paragrafen. Bisher ist das BMWK das einzige Ministerium, das dieses Instrument systematisch bei der Verbesserung der Rechts- und Gesetzgebung einsetzt. So hat es die Planungsbeschleunigung beim Stromnetzausbau, bei Balkonsolaranlagen, Photovoltaik oder beim Windausbau umgesetzt. Das kann aber nur ein Anfang sein. 

Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz bürokratische Anforderungen überarbeiten, synchronisieren und digitalisieren

Nach einer Verbändeanhörung hat die Bundesregierung Ende August nun die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgelegt, welches zu einem erheblichen Teil auf eine stärkere Nutzung digitaler Lösungen setzt. Mit einem Entlastungsvolumen von 2,3 Milliarden Euro ist damit ein substanzieller Aufschlag gelungen und gerade die Neuregelungen zu Schriftformerfordernissen werden bei jeder Bürgerin tatsächlich ankommen. Gleichzeitig dürfen wichtige Schutzfunktionen für Mieter*innen und Arbeitnehmer*innen nicht aufgeweicht werden. Als Grüne Bundestagsfraktion behalten wir die Gesamtentlastung im Blick, um der Wirtschaft Investitionsanreize und die notwendigen Rahmenbedingungen zu geben, damit der innovative, international erfolgreiche Mittelstand wettbewerbsfähig bleibt.

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