Änderung des Onlinezugangsgesetz: ein guter Tag für die Digitalisierung! 23. Februar 202423. Februar 2024 Ein guter Tag für die Digitalisierung, für die Entbürokratisierung und für die Unternehmen im Land. Wir erleichtern den Zugang und den Umgang der Menschen mit den Behörden nachhaltig. Wir haben ein herausforderndes Erbe übernommen und setzen endlich die entscheidenden Weichenstellung für ein Recht auf digitale Verwaltung um. „Bundestagsrede zur Änderung des Onlinezugangsgesetz am 23.02.24“ von peertube.netzbegruenung.de anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von peertube.netzbegruenung.de anzuzeigen Inhalt von peertube.netzbegruenung.de immer anzeigen Wir freuen uns, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes heute im Bundestag beschlossen wurde. Dieser wichtige Schritt bei der andauernden Aufgabe der Verwaltungsmodernisierung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung, die den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft gerecht wird.Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift die Erfahrungen des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes auf und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung. Mit einheitlichen Standards sowie der zentralen Bereitstellung von IT-Komponenten – wie der Authentifizierung beim Online-Antrag oder zur Bezahlung – sollen Verwaltungsleistungen unkompliziert online erledigt werden können. Hervorzuheben ist dabei die Abschaffung des Schriftformerfordernisses, wodurch behördliche Anliegen vollständig elektronisch erledigt werden können, ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist. Als Koalition haben wir hieran angeknüpft und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch verbindlicher gestaltet und wichtige Akzente gesetzt: Bürgerinnen und Bürgern wird ab 2029 ein verbindlicher Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes eingeräumt. Innerhalb von zwei Jahren soll das Innenministerium Standards vorgeben, um Interoperabilität sicherzustellen. Die Behörden des Bundes werden zukünftig vorrangig Open-Source-Software beschaffen, mit der eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Kooperation und eine höhere Souveränität erreicht werden soll. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsleistungen eine Wahl bei dem Mittel der Authentifizierung und dem Payment haben. Eine regelmäßige und unabhängige Evaluation sowie offene Daten des Monitorings sorgen für ein besseres Management und Transparenz. Als Grüne waren uns in den Verhandlungen einige Punkte besonders wichtig: Mit dem klaren Vorrang für Open Source-Lösungen digitalisieren wir kosteneffizient und erreichen gleichzeitig eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Kooperation und eine höhere Souveränität. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Rechtsanspruch auf einen digitalen Zugang zum Staat ab 2028. Durch ein Recht auf Verschlüsselung, ein Datenschutzcockpit und verbesserte IT-Sicherheit stärken wir den Datenschutz und die Transparenz und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz. Wir beziehen Nutzer*innen direkt in die Entwicklung neuer digitaler Angebote ein und erhöhen so langfristig die Nutzerfreundlichkeit als auch die Barrierefreiheit. Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen Verwaltung und einem digitalen Staat. So stärken wir die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltung.