Gebäudeenergiegesetz beschlossen!

Mit dem Gebäudeenergiegesetz beginnt der Umstieg auf klimafreundliche Wärme – pragmatisch und sozial gerecht. Damit wir haben eine schwierige und unausweichliche Zukunftsaufgabe angepackt und einen riesigen Schritt nach vorne gemacht. Denn der Gebäudesektor ist für mehr als 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Dass die Heizungen in diesem Land innerhalb der nächsten 22 Jahre klimaneutral werden, ist also ein echter Meilenstein für den Klimaschutz. Zugleich schützen wir Bürger*innen im Rheinisch-Bergischen Kreis mit dem Heizungsgesetz vor steigenden fossilen Energiekosten. Denn wir Grüne konnten umsetzen, dass Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen eine höhere Förderung erhalten – künftig bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für klimafreundliche Heizungen.

Wir alle haben erlebt, wie plötzlich Gas- und Ölpreise steigen können, wenn wir abhängig sind von Diktatoren. Deshalb machen wir Deutschland mit klimafreundlicher Wärme unabhängig und verhindern die fossile Kostenfalle für alle Menschen in unserem Land. Das Gesetz wird im Januar 2024 in Kraft treten und wir fördern bis zu 70 Prozent der Kosten beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen. Damit machen wir Klimaschutz nicht nur bezahlbar, sondern sorgen für niedrigere Energiekosten. Denn aktuellen Schätzungen zufolge kann der Einbau einer Wärmepumpe langfristig zu einer Ersparnis zwischen 400 und 1.100 Euro im Jahr führen (Quelle Prognos AG/ WWF). Mit dem Klima-Geschwindigkeitsbonus legen wir einen Extra-Anreiz oben drauf, schnell auf Klimaschutz umzusteigen. Viele andere Länder in Europa haben diesen Weg bereits eingeschlagen und gezeigt, dass klimafreundliche Wärme für die unterschiedlichsten Häuser- und Wohnungstypen wirtschaftlich vernünftig ist und technologisch funktioniert. Mieter*innen schützen wir, indem wir die Kosten durch eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter bei der Umlage deckeln, so dass der Einbau einer neuen Heizung zu keiner Überlastung führen kann. Damit unterstützen wir die Bürger*innen und machen Klimaschutz fair und sozial gerecht. Außerdem wollen wir Mieter*innen vor zu hohen Betriebskosten schützen: Die Betriebskosten von Wärmepumpe sollen nur auf die Mieter*innen umlegbar sein, wenn die Wärmepumpe besonders effizient ist oder der Energiebedarf des Gebäudes niedrig ist. Zusätzlich haben wir eine Prüfung der Regelungen vereinbart und werden, wenn notwendig nachsteuern.

Vor Ort wird das Gesetz einfach und planbar durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung und pragmatischen Übergangsfristen. Einige Kommunen im Kreis, darunter Bergisch Gladbach, Leichlingen und Burscheid, haben bereits eine kommunale Wärmeplanung in Angriff genommen, ich hoffe, dass weitere nun zügig folgen. Für alle besteht nun Klarheit und Planungssicherheit, denn mit dem Gebäudeenergiegesetz haben wir erstmals einen verbindlichen Fahrplan mit konkreten Zwischenschritten vorgelegt, wie der Wandel zur klimafreundlichen Wärme, für alle bezahlbar gelingt. Handwerker*innen, Wirtschaft und Verbraucher*innen im Rheinisch-Bergischen Kreis wissen nun: Die Zukunft der Heizung ist erneuerbar.

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