Regionale Wirtschaftsförderung neu aufgestellt: Nachhaltigkeit und Innovation sind wettbewerbsentscheidend 13. Dezember 202223. Januar 2023 Gemeinsam mit den Ländern hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die bisher größte Reform der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgreich konzipiert. Die GRW wird nach dem Beschluss zur Neuausrichtung durch den GRW-Koordinierungsausschuss am 13. Dezember 2022 noch stärker auf regionale Transformationsherausforderungen ausgerichtet. Dabei wurden unter anderem die Interventionslogik, Ziele und Förderregeln der GRW angepasst. „Mit dieser Neuausrichtung der GRW-Förderung setzen wir konsequent Grüne Kernanliegen um: wir stärken die Förderung strukturschwacher Räume und setzten den Schwerpunkt auf regionale und ökologische Transformationsherausforderungen. Ein zentraler Aspekt der Novellierung ist die Verbindung von Wirtschaftsförderung und Nachhaltigkeit – denn zukünftige Umweltstandards und Klimaneutralität sind längst wettbewerbsentscheidend. Mit der Novellierung der GRW-Förderung verfügen wir über ein Instrument der Wirtschaftsförderung, das auch unter den veränderten Rahmenbedingungen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit in strukturschwachen Regionen leistet. Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns dafür ein, Nachhaltigkeitsziele in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft zu erreichen. Dementsprechend legen wir in der Wirtschafsförderung den Schwerpunkt auf Dekarbonisierung, effizienten Verbrauch natürlicher Ressourcen und Immissionsschutz“ Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie sind die Aufnahme ökologischer und sozialer Fördermöglichkeiten: Ab Januar 2023 schaffen wir insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Innovation und regionale Daseinsvorsorge neue Fördermöglichkeiten. So schaffen wir etwa die bisherige Fördervoraussetzung des überwiegend überregionalen Absatzes von Waren und Dienstleistungen durch die geförderten Betriebe (sogenannte 50-km-Regel) ab, um künftig regionale Wertschöpfungsketten zu stärken. Das Anliegen einer vereinfachten, sozialen, ökologischen und innovativ ausgerichteten Vergabe ist im Koalitionsvertrag verankert und wird im Rahmen der bevorstehenden Transformation des Vergaberechts umgesetzt. Kleine und mittlere Unternehmen spielen dabei eine zentrale Rolle als Partner der öffentlichen Beschaffung und können sich bietende Chancen nutzen sowie selbst Innovationstreiber sein. Wir werden über die öffentliche Beschaffung weiterhin die Verbindlichkeit der Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien fördern und gezielte Transformationsimpulse auch für mittelständische Unternehmen setzen. Wir werden kleine und mittlere Unternehmen weiterhin durch vielfältige Beratungsangebote zum Thema nachhaltige und innovative Beschaffung unterstützen, insbesondere durch die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt (KNB) und das Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung (KOINNO). Auch mit einer stärkeren Transparenz bei der Auftragsvergabe und den dabei zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitskriterien helfen wir mittelständischen Unternehmen, ihre eigene Nachhaltigkeitsstrategie zielgerichtet auszurichten. Um die Attraktivität der Regionen zu stärken und damit zur Fachkräftesicherung beizutragen, wird die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur ausgeweitet und der Bereich der regionalen Daseinsvorsorge kommt als neuer Fördertatbestand hinzu. Wir werden künftig Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge mit klarem Wirtschaftsbezug unterstützen, sofern sie zur Steigerung der Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Künftig wird die Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände stärker gefördert werden als die Erschließung neuer Flächen. Die Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Instrument der nationalen Regionalpolitik. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionsfähigkeit die Standortbedingungen zu verbessern und dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen an die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik haben Bund- und Länder sich dafür entschieden die gesamte Fördersystematik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Jahr 2022 eingehend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im Rahmen der GRW-Neuausrichtung hat das BMWK auch eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich fast einhundert Kommunen, Verbände, Gewerkschaften und weitere Organisationen und Akteurinnen und Akteure, die an der GRW interessiert sind, beteiligt haben. Diese sehr umfassende Beteiligung an der Konsultation unterstreicht nicht nur die hohe Bedeutung der GRW für die wirtschaftliche Entwicklung strukturschwacher Regionen, sondern hat zu allen drei Themenbereichen des Fragebogens – der Förderung gewerblicher Investitionen, dem Ausbau kommunaler wirtschaftsnaher Infrastruktur und der regionalen Daseinsvorsorge – eine Vielzahl an konkreten Anregungen für die Reform der GRW gegeben.