Digital Markets Act – faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Lebensraum

Am 24.03. 2022 haben sich der Rat und das Europäische Parlament in abschließenden Trilogverhandlungen auf die Ausgestaltung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) geeinigt. Dieses soll große Online-Plattformen regulieren und sicherstellen, dass sogenannte Gatekeeper ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Ein Unternehmen soll nun als Gatekeeper gelten, wenn es u.a. in den vergangenen drei Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Mrd. Euro in der EU erzielt oder sein Börsenwert bei mindestens 75 Mrd. Euro liegt und es monatlich in der EU mehr als 45 Mio. Endnutzer*innen bzw. 10.000 gewerbliche Nutzer*innen hatte.

Die Gatekeeper-Unternehmen müssen künftig Nutzer*innen erlauben, die Dienste ihrer Plattform auch abzubestellen. Sie müssen die Interoperabilität der Messenger-Dienste sicherstellen. App-Entwickler*innen sollen gleichberechtigen Zugang zu den Hilfsfunktionen von Smartphones (z.B. NFC-Chips) und Verkäufer*innen zu Marketing- und Webeleistungsdaten auf der Plattform erhalten.

Gatekeeper sollen hingegen nicht mehr in der Lage sein, eigene Produkte oder Dienste gegenüber Wettbewerbern besser zu positionieren. Auch personenbezogene Daten dürfen sie künftig nicht mehr für andere Zwecke nutzen und auch keine bestimmten Software-Anwendungen mehr vorinstallieren. Im Falle eines Verstoßes droht dem Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 10% seines weltweiten Gesamtumsatzes (im Wiederholungsfall sogar bis zu 20%).

Mit dem gefundenen Kompromiss hat sich Europa auf die weltweit strengsten Regeln für mehr Wettbewerb und Fairness bei den großen digitalen Playern verständigt und sorgt so für einen klaren Rahmen für Innovationen indem wettbewerbsschädigendes Verhalten großer Plattformen gegenüber kleinerer Konkurrenten frühzeitig unterbunden wird. Einheitliche Regeln helfen vor allem kleinen Unternehmen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren und weniger Ressourcen für Rechtsfragen aufwenden zu müssen. Ein solches Regelwerk ist insbesondere für den IT-Mittelstand von Bedeutung, damit online nicht das Recht des Stärken gilt, sondern sich das beste Angebot auf dem Markt durchsetzt. Händler, die über große Handelsplattformen anbieten, dürfen nicht zu Exklusivangeboten gedrängt werden und die Empfehlungsalgorithmen müssen offengelegt werden. Die weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben für Messenger-Dienste – die vor allem von den europäischen Grünen erstritten wurden – brechen das Monopol der BIG Tech-Unternehmen auf und ermöglichen Innovationen den Einstieg auf dem Markt und Verbraucher*innen die Entscheidungsmöglichkeit. Alle Plattformen müssen mehr Verantwortung für ihre Inhalte übernehmen. Das schützt z. B. Kunden vor dem Kauf gefälschter Ware und Nutzer von Social Media vor der Verbreitung falscher oder illegaler Inhalte und vor intransparenten Werbeanzeigen. und stärken die Rechte für die Nutzer*innen der Plattformen.

Diese neuen Regeln für digitale Märkte, ermöglichen ein wettbewerbsorientierteres und offenes Marktumfeld für aufstrebende digitale Unternehmen.

Im Februar durfte ich in meiner zweiten Rede im Bundestag darlegen, warum ein eilends aus der Opposition eingebrachte Antrag für die damals laufenden Verhandlungen im europäischen Rat keinen Mehrwert gebracht hat und welche Verhandlungsschwerpunkte der Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die Verhandlungen mitgegeben hat.

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Am 27.04.2022 wird der Wirtschaftsausschuss eine öffentlichen Anhörung zum DMA durchführen – den Livestream und ein Link zur Debatte wird im Vorfeld veröffentlicht.

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