Wir dürfen die Wirtschaft von Morgen nicht abwürgen – Keine Aufhebung des Lieferkettengesetzes

Zur Parlamentsrede am 13.06.2024

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Möchtest du, dass deine T-Shirts in Asien unter katastrophalen Bedingungen, in einsturzgefährdeten Gebäuden, mit Kinderarbeit gefertigt werden? Ich nicht! Deshalb haben wir in Deutschland und Europa ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die Debatte der letzten Wochen zeigt aber leider, dass der CDU/CSU Menschenrechte egal sind. Wie in vielen Politikbereichen machen sie eine Rolle rückwärts. Klimaschutz? Egal – das Verbrenner-Aus wollen sie zurückdrehen. Ebenso ihr eigenes – ohnehin schon dünnes – Lieferkettengesetz, das sie jetzt aufhalten wollen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zielt auf den Schutz von Menschen und Umwelt sowie die Nachhaltigkeit der Lieferkette ab. Es geht auch um die Teilhabe von Menschen in den Produktionsländern. Gute Jobs und Wohlstand  verhindern auch Fluchtursachen im globalen Süden. Gleichzeitig schützt es unsere eigene Wirtschaft, indem es für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt.

Wir haben intensiv für das Lieferkettengesetz gekämpft, und es ist ein bedeutender Fortschritt, dass nun eine europäische Lösung auf dem Tisch liegt. Doch nun müssen wir sicherstellen, dass die Regelungen in Europa und Deutschland harmonisiert werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat zurecht darauf hingewiesen, dass dies unerlässlich für die Planungssicherheit unserer Unternehmen ist.

Im Herbst haben wir lange und intensiv über den Vorschlag zur Aussetzung von Berichtspflichten diskutiert. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns damals geeinigt hätten und als relevanter Player in Europa mit starker Stimme aufgetreten wären. 

Die CDU bezieht sich nun auf die Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und spricht von Harmonisierung, legt jedoch ein Ein-Artikel-Gesetz vor, das das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufhebt. Nach Art. 1 Abs. 2 der CSDDD darf die nationale Umsetzung nicht als Rechtfertigung für eine Senkung der zum Zeitpunkt geltenden Sorgfaltspflichten dienen. Die CDU ignoriert europäisches Recht und vergiftet populistisch eine konstruktive Debatte. Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass es der CDU nicht um die Sache geht, ist dieser Heute erbracht.

Ich fordere die Wirtschaftsverbände und die CDU auf, sich zum Grundprinzip der Unternehmensverantwortung zu bekennen.

Ein generelles Pausieren der Berichtspflichten oder gar das gesamte Gesetz auszusetzen, stand nie im Raum. Im Herbst haben wir konkret über diejenigen Berichtspflichten verhandelt, die im Sommer 2024 fällig geworden wären. Heute sind wir einen entscheidenden Schritt weiter: Die Berichtspflicht wurde auf Januar 2025 verschoben und wird in die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) integriert. Die Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes, zumindest der Berichtspflichten, ist damit bereits im parlamentarischen Verfahren. Selten wurde europäische Gesetzgebung so schnell in nationales Recht umgesetzt. Die Berichtspflichten über die CSRD zu regeln, ist sinnvoll, da es das BAFA entlastet, Bürokratie abbaut und die unternehmerische Verantwortung stärkt.

Die CDU sendet ein verstörendes Signal an viele Unternehmen, die bereits weit fortgeschrittene Risiko-Management-Prozesse haben. Unternehmen sollten aus eigenem Interesse die Risiken ihrer Lieferketten kennen, unabhängig davon, wie strikt die Berichtspflichten ausfallen. Investieren wir gemeinsam unser parlamentarisches Engagement in die Unterstützung der Prozessdigitalisierung der Unternehmen, statt die Wirtschaft von Morgen abzuwürgen.

Jeder hört, was er hören will. Doch wer genau hinhört, versteht, dass Robert Habeck dafür wirbt, das europäische Lieferkettengesetz zügig in deutsches Recht zu überführen. Dies gilt explizit auch für die im europäischen Recht verankerte zivilrechtliche Haftung, für die wir schnell ein deutsches Umsetzungsgesetz fordern.

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