Recht auf Grundversorgung mit Internet wird gestärkt: Mehr Geschwindigkeit und einfachere Beantragung 2. Juli 20242. Juli 2024 Die Berichterstatterin und Berichterstatter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich darauf verständigt, dass die Internet-Mindestversorgung umfassend weiterentwickelt wird. Die sogenannte Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) schafft ein Sicherheitsnetz für all diejenigen Haushalte in Deutschland, die gänzlich oder nahezu vollständig von einer leistungsfähigen Internetversorgung abgeschnitten sind. Es wird festgelegt, welche Internetgeschwindigkeit einem Haushalt mindestens zur Verfügung stehen muss. Durch die Entscheidung der Ampel-Berichterstatterin und Berichterstatter wird die Verordnung nun auf Basis eines Prüfberichts der Bundesnetzagentur weiterentwickelt. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur auffordern, im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher die Durchsetzung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zu beschleunigen. Außerdem soll die Bundesnetzagentur die Nutzerfreundlichkeit des Online-Formulars auf ihrer Website verbessern und weitere Kommunikationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Juni 2022 hatte der Ausschuss für Digitales das Einvernehmen mit der TKMV erstmals hergestellt und damit den Weg für die Anwendung dieses neuen Rechts frei gemacht. Der Ausschuss hatte das Einvernehmen an die Erstellung von umfangreichen Studien geknüpft. Die Ergebnisse dieser Studien wurden nun im Prüfbericht der Bundesnetzagentur berücksichtigt. Dabei waren vor allem die Interessen von Mehrpersonenhaushalten im Fokus. Tabea Rößner und Maik Außendorf, Berichterstatter*innen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Mit dem Recht auf Versorgung lösen wir das Versprechen einer umfassenden Daseinsvorsorge und passen die Mindestbandbreiten wie versprochen nach oben an. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren können haben wir uns dafür stark gemacht, dass die Unterversorgung innerhalb weniger Monate festgestellt werden kann. Weil auch der Prozess der Messung sehr aufwendig ist, wollen wir die Bundesnetzagentur auffordern, das Messtool zu vereinfachen beziehungsweise zu automatisieren.“ Johannes Schätzl, Berichterstatter SPD: „Mit der Mindestversorgung schaffen wir Klarheit darüber, was jedem Haushalt an Internetversorgung zustehen muss. Zur gesellschaftlichen Teilhabe gehört für uns die digitale Teilhabe klar dazu. Deshalb müssen alle Haushalte, auch mit mehreren Personen, ein Recht darauf haben, am digitalen Leben und Arbeiten teilhaben zu können. Mit dem Entschließungsantrag beschleunigen wir die Verfahren und stellen die zeitnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit einem Internetanschluss sicher. Wichtig ist im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass die Erschwinglichkeit der Mindestversorgung zu jeder Zeit gegeben ist.“ Maximilian Funke-Kaiser, Berichterstatter FDP: „Mit der Gigabitstrategie hat sich die Verfügbarkeit von schnellem Internet in den letzten Jahren spürbar in Deutschland verbessert. Mit der Erhöhung der Mindestbandbreiten spannen wir das digitale Sicherheitsnetz weiter auf für diejenigen, die noch nicht mit schnellem Internet versorgt sind. Mit dem Entschließungsantrag stellen wir nun sicher, dass die Meldung einer Unterversorgung bei der Bundesnetzagentur bürokratieärmer und nutzerfreundlicher wird. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staat.“