Globalisierung besser, fairer und nachhaltiger gestalten. Das Europaparlament stimmt für modernisiertes EU-Chile Handelsabkommen 29. Februar 202428. Februar 2024 Zur Abstimmung des Europaparlaments zur der Modernisierung des EU-Chile Rahmenabkommens inklusive eines vorläufigen Handelsabkommen erklärt Maik Außendorf, Berichterstatter für Handelspolitik der Grünen Bundestagsfraktion: „Als Koalition haben wir ein neues Kapitel in der Handelspolitik eingeleitet – ein Kapitel, das Klimaschutz und Nachhaltigkeit endlich in den Mittelpunkt der Handelspolitik stellt. Das EU-Chile Rahmenabkommen ist ein wichtiger Baustein zur Neuausrichtung der EU-Handelspolitik. Der deutsche und europäische Außenhandel muss sich auf Augenhöhe mit unseren internationalen Partnern diversifizieren. Entsprechend begreifen wir Chile nicht als Rohstofflieferanten zur Umsetzung der Energiewende, sondern öffnen unsere Märkte auch dort, wo Südamerika Handelsvorteile hat, z.B. durch eine Erhöhung der Einfuhrquote von Fleisch. Zudem geben die aufgenommenen Regelungen zur Rohstoffbepreisung bei strategischen Rohstoffen wie Lithium Chile den Raum, über dual pricing lokale Wertschöpfung aufzubauen. Das nun unterzeichnete Abkommen tritt an die Stelle des 2002 abgeschlossenen Assoziierungsabkommens. Es wird die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit Chile auf eine neue Grundlage stellen. Unsere politische Aufgabe besteht darin, an der Idee einer gemeinsam geteilten Welt festzuhalten, aber ihre wirtschaftlichen Beziehungen gleichberechtigter zu organisieren. Wir müssen die Globalisierung besser, fairer und nachhaltiger machen. Als Grüne Bundestagsfraktion wollen wir den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Daher ist vereinbart, dass die notwendige Review des Nachhaltigkeitskapitels unmittelbar nach der Ratifizierung ambitioniert angegangen wird, da der aktuelle Stand des Abkommens nicht unseren Ansprüchen an Nachhaltigkeitskriterien und dem europäischen TSD-Ansatz entspricht. Es muss unser Anspruch sein, kohärente Politik im Einklang mit den Strategien der Bundesregierung zur feministischen Außenpolitik, der Klimaaußenstrategie sowie eng orientiert an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation umzusetzen. Mit Chile wurde ein Gemeinsamen Rat (Joint Council) vereinbart, der Entscheidungen zur Anwendung des Abkommens treffen kann. Die Bundesregierung wird sich entsprechend ihrer Handelsagenda mit Blick auf den Investitionsschutzteil des Rahmenabkommens dafür einsetzen, dass dieser Rat rechtlich bindende Auslegungsregeln beschließt. Damit werden – wie schon beim Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) – die politischen Handlungsspielräume etwa im Klimaschutz gestärkt und die missbräuchliche Anwendung des Investitionsschutzes verhindert. Nachdem die Vertragsparteien die Rechtstexte abschließend geprüft haben, wird die EU-Kommission den Mitgliedstaaten das vollständige Rahmenabkommen zur Ratifizierung vorschlagen. Neben dem Rahmenabkommen wurde ebenso über ein separates Interim-Handelsabkommen der EU mit Chile abgestimmt, das die wesentlichen Bestimmungen des Handelsteils des Rahmenabkommen (ohne Investitionsschutz) enthält. Da die EU-Handelspolitik in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Kommission liegt, wird dieses Interim-Abkommen nicht von den Mitgliedstaaten ratifiziert und kann unmittelbar in Kraft treten. Dadurch kommen die handelspolitischen Vorteile des Rahmenabkommens den Unternehmen in Deutschland und der EU wie auch in Chile kurzfristig zugute.“