Öffentliche Anhörung zum Handelsabkommen Mercosur

In der Ampel haben wir mit der Handelsagenda neue Maßstäbe für die Außenwirtschaftspolitik etabliert. Wie die Sachverständigenanhörung zum Handelsabkommen Mercosur festgehalten hat, handeln wir damit nicht nur entsprechend unserer politischen Überzeugung, sondern entsprechen Unionsrecht. Denn das Unionsrecht verpflichtet die EU und ihre Mitgliedsstaaten, im Rahmen des außen(handels)politisch Möglichen auf den internationalen Waldschutz hinzuwirken. Die in dem Freihandelsvertrag Mercosur festgehaltenen Normen bieten Anknüpfungspunkte für eine völkerrechtlich verbindliche Auslegung, die materiellen und effektiven Waldschutz ermöglicht. In der aktuell bekannten Zusatzvereinbarung ist dies allerdings nicht ausreichend zu erkennen. Damit wird der vorliegende Vertragsentwurf dem im letzten Sommer formulierten Anspruch der EU, sanktionsbewährte Nachhaltigkeitskapitel in den Handelsverträgen zu verankern, und ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nicht gerecht. Ebenso wird die in der handelspolitischen Agenda der Bundesregierung als Voraussetzung fixierte Bedingung nicht erfüllt, Mercosur nur mit einhergehendem effektivem Waldschutz zu ratifizieren.

Moderne Handelsabkommen bieten erhebliche Chancen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien, bei Rohstoffen, bei Diversifizierung und beim Umweltschutz. Diese wollen wir nutzen und wie in der Koalition vereinbart durch verbindlichen Waldschutz ergänzen. Es braucht deshalb ein eigenständiges Waldschutzkapitel oder eine Neufassung der Zusatzvereinbarung inklusive sanktionsbewährter Streitbeilegungsmechanismen, sodass effektive Maßnahmen zum Waldschutz tatsächlich festgeschrieben werden.

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