Sichert die Wettbewerbsfähigkeit: Das Bürokratieentlastungsgesetz 27. September 202426. November 2024 Der Bundestag hat heute den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Arbeitsverträge oder Steuerbescheide gelten zukünftig in rein digitaler Form. Insgesamt wird das Gesetz die deutsche Wirtschaft um fast eine Milliarde Euro entlasten. In einer Reihe weiterer Maßnahmen wird es zum Aufschwung des deutschen Wirtschaftsstandortes beitragen. Wir Grüne im Bundestag gehen die Entbürokratisierung umfassend und konsequent an. Wir nehmen die Strukturen in den Blick und sorgen mit einer Prozessdigitalisierung für eine Vereinfachung bei der Bewältigung notwendiger regulatorischer Vorgaben. Weniger Zeit, Geld und Papier: So geht Bürokratieentlastung Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird das Ausführen von Verwaltungstätigkeiten nach klaren Vorgaben und innerhalb festgelegter Strukturen – bürokratisches Handeln – als belastend empfunden. Die Initiativen und Methoden vergangener Legislaturen, wie die One-in-one-Out-Regel oder drei Bürokratieentlastungsgesetze, haben zu keinen spürbaren Vereinfachungen für die Bürger*innen und die Wirtschaft geführt. Es ist daher nun notwendig, die politischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, sodass sie der digitalen und klimapolitischen Transformation gerecht werden. Bürokratieabbau für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz An vielen Stellen ist Bürokratie sinnvoll, schützt Arbeitnehmende, die Umwelt, unsere Gesundheit und fördert Gerechtigkeit. Diese Schutzinteressen behalten wir bei. An vielen Stellen haben bürokratische Vorschriften jedoch ihren ursprünglichen Nutzen überlebt. Deswegen sparen wir Unternehmen und Bürger*innen Zeit, Geld und Papier, indem wir einige bürokratische Pflichten mit dem Bürokratieentlastungsgesetz abschaffen. Durch kürzere Aufbewahrungsfristen und den Abbau von Dokumentationspflichten profitiert unser Wirtschaftsstandort insgesamt. Denn zu viel Bürokratie hemmt Investitionen und damit den wirtschaftlichen Aufschwung. Beschleunigung und Digitalisierung in der Verwaltung Der Wunsch nach einer schnelleren und unkomplizierteren Verwaltung ist weit verbreitet – das gilt für die Genehmigung einer Windkraftanlage ebenso wie für die Beantragung eines Reisepasses. So kommen Bürokratieabbau und beschleunigte Verwaltungsverfahren spürbar bei Unternehmen und Bürger*innen an. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Novelle des Verwaltungsverfahrensgesetzes, mit dem während der Corona-Pandemie eingeführte Maßnahmen zur digitalen Bürger*innenbeteiligung festgeschrieben werden. Mit dem Abschluss des Onlinezugangsgesetzes 2.0 (OZG 2.0) haben wir ebenso wesentliche Schritte eingeleitet, um die Verwaltung konsequent weiter zu digitalisieren und bürokratische Hürden zu senken. Übergangsregelung für CumEx/CumCum Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten sinkt von zehn auf acht Jahre. Allerdings haben wir Grüne explizit für CumEx-Fälle eine Übergangsregelung ins Gesetz aufgenommen. So haben wir erreicht, dass die Verkürzung der Fristen bei den für die CumEx/CumCum-Themen entscheidenden Finanzinstitutionen erst später als ursprünglich geplant in Kraft tritt. So ist wertvolle Zeit gewonnen, die nun bestmöglich zur weiteren Aufklärung des größten Steuerraubs in der Geschichte der Bundesrepublik genutzt werden kann. Mit Praxis-Check-Verfahren die Systemumstellung angehen Mit den Praxis-Checks hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Verfahren entwickelt, bei dem in engem Austausch mit betroffenen Unternehmer*innen, Verwaltungen und anderen Expert*innen Hemmnisse, Erschwernisse und andere Dinge, die behördliche Verfahren aufwendig und unnötig komplex machen, identifiziert und adressiert werden. Der Praxis-Check rückt die Anwender*innen themenbezogen in den Mittelpunkt, nicht die Paragrafen. Bisher ist das BMWK das einzige Ministerium, das dieses Instrument systematisch bei der Verbesserung der Rechts- und Gesetzgebung einsetzt. So hat es die Planungsbeschleunigung beim Stromnetzausbau, bei Balkonsolaranlagen, Photovoltaik oder beim Windausbau umgesetzt. Das kann aber nur ein Anfang sein.