EU-Lieferkettengesetz: ein Erfolg für Menschenrechte und fairen Wettbewerb

Zur Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (EU-Lieferkettengesetz) erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn und Maik Außendorf, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft:

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Heute ist ein guter Tag für die Menschenrechte weltweit. Das Projekt EU-Lieferkettenrichtlinie hat die letzte Hürde genommen. Der Weg ist frei für einen faireren Wettbewerb in der gesamten EU zwischen den Unternehmen. Bald kann niemand mehr einen wirtschaftlichen Vorteil aus Sozialdumping und Umweltverschmutzung ziehen. Da es schon heute ein deutsches Lieferkettengesetz gibt, haben die deutschen Unternehmen nun sogar einen Wettbewerbsvorteil, da sie die meisten Regelungen der Richtlinie bereits einhalten.

Maik Außendorf, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft:

Mit der EU-Richtlinie werden endlich einheitliche Regeln für alle Unternehmen festgelegt, die im europäischen Markt tätig sind. Dieser Schritt war längst überfällig, um faire Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa zu schaffen, verbindliche Standards für Menschenrechte und Umweltschutz umzusetzen und die wirtschaftliche Souveränität zu stärken. Eine gute Nachricht für die Mehrheit der Unternehmen, die längst verantwortungsvoll und vorbildlich handeln.

Deutschland hat sich im Gesetzgebungsprozess in Brüssel blamiert. Die destruktive Blockadepolitik der FDP im Gesetzgebungsprozess hat das Vertrauen in die europäische Politik insgesamt beschädigt. Gerade in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit muss Deutschland die Europäische Union stärken, verlässlich agieren und überzeugend für ein starkes Europa eintreten.

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