Wir stärken den fairen Wettbewerb – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gestern haben wir im Plenum die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Damit stärken wir den fairen Wettbewerb und das Vertrauen in die ökologisch-soziale Marktwirtschaft.

Denn dafür braucht es klare Grenzen für enorm einflussreiche Unternehmen. Die setzen wir mit der Reform des Wettbewerbsrechts. Das Signal: Wir sehen, dass es in einigen Branchen gefährliche Machtkonzentrationen gibt, wir sehen die Preisaufschläge von Großunternehmen und ihre komplexen Verflechtungen durch Beteiligungen. Und wir wissen um die Notwendigkeit, Märkten klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen. Wir stärken deshalb das Bundeskartellamt als Hüter eines fairen Wettbewerbs. Ganz im Sinne der Verbraucher*innen.

Das wird sich u.a. nun ändern:

✅ Faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer*innen 👉🏼 Bei erheblichen Störungen des Wettbewerbs können effektive Abhilfemaßnahmen angeordnet werden

✅ Faire Marktteilnehmer*innen werden geschützt 👉🏼 Durch Abschöpfung von Kartellgewinnen

✅ Ein souveränes Europa auch gegenüber großen Tech-Konzernen 👉🏼 Durch ein starkes Bundeskartellamt

Von diesem Gesetz profitieren auch die Unternehmen und Beschäftigten im Rheinisch-Bergischen Kreis. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den neuen Regeln. So weicht das Recht des Stärkeren dem neuen Raum für innovative Ideen.

Artikel kommentieren