Öffentliche Trinkwasserversorgung im Rheinisch-Bergischen Kreis gestärkt

Immer heißere Sommer, immer längere Trockenheit – die Folgen der Klimakrise sind auch bei uns im Rheinisch-Bergischen Kreis längst zu spüren. Weil diese Entwicklung auch zu großen gesundheitlichen Belastungen für viele Menschen führt, müssen Städte und Gemeinden aktiv Vorsorge treffen. Mit einer Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bundestag beschlossen, dass Städte künftig freien öffentlichen Zugang zu Trinkwasser anbieten müssen. Der grüne Bundestagsabgeordnete Maik Außendorf betont: „Gerade vor dem Hintergrund immer stärkerer und längerer Hitzeperioden in Folge der Klimakrise schaffen wir so einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung im RBK.“

Sowohl im Innen- als auch im Außenbereichen sollen künftig an öffentlichen Orten Trinkwasserbrunnen stehen, an denen kostenlos Wasser getrunken oder abgefüllt werden kann. „Die Menschen müssen Gelegenheit haben, sich zu erfrischen und ihren Durst zu stillen.“, erklärt Außendorf. „Das Lebensmittel Nr. 1 muss allen Bürger*innen zur Verfügung stehen, überall.“

An vielen Orten stehen schon heute öffentliche Trinkwasserspender, nun bald auch in den Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises. Für Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Durchreisende und Sportler sind sie eine leicht erreichbare Quelle, um kostenlos an Trinkwasser zu kommen. Besonders wichtig ist es zudem für wohnungslose Menschen, über öffentliche Trinkwasserbrunnen Zugang zu Wasser zu haben. Mit der Novellierung stärkt der Bundestag damit auch das von der UN-Vollversammlung beschlossene Menschenrecht auf freien Zugang zu Wasser und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um.

Auch unabhängig von der Gesetzgebung setzt sich Außendorf für kostenloses und zugängliches Trinkwasser ein. Sein kürzlich eröffnetes Wahlkreisbüro in der Bergisch Gladbacher Innenstadt ist Teil der Refill-Initiative und damit ein Ort, an dem Passant*innen ihre Flasche kostenlos mit Leitungswasser auffüllen können. In Bergisch Gladbach gibt es einige solche Orte, unter anderem den Unverpackt-Laden Büggel und den Grünen Treff. Aber auch in anderen Kommunen des Kreises lassen sich Refill-Stationen finden, zum Beispiel in der Verwaltung Kürten, dem Krämerladen in Wermelskirchen oder der Steinhof-Apotheke Overath. Ein gutes Konzept, findet Außendorf: „Menschen in den Städten einen Zugang zu kostenlosem Trinkwasser zu ermöglichen, verbessert auch die Aufenthaltsqualität der Innenstädte. Refill-Stationen und öffentliche Trinkwasserbrunnen erfüllen damit nicht nur das Menschenrecht auf freien Zugang zu Wasser, sondern stärken auch den Einzelhandel.“

Das im Bundestag beschlossene Wasserhaushaltsgesetzt regelt auch, dass  Kommunen künftig stärker in der Verantwortung sind, wenn es um die Wasserentnahme geht. Verunreinigungen durch Industrie oder starke landwirtschaftliche Nutzung stehen vielerorts einer guten Trinkwasserqualität im Weg. Der Wasserschutz wird deshalb rund um die Stellen, an denen Wasser aus der Landschaft entnommen wird, stark verbessert.  Damit ist das Wasserhaushaltsgesetz auch ein „Gutes-Trinkwasser-Gesetz“.

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