Das Bürgergeld kommt, Hartz IV geht: Höhere Regelsätze und mehr Anreize zur Weiterbildung für 16.000 Leistungsempfänger*innen im RBK

Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre. Es ist ein Paradigmenwechsel, weg vom Vermittlungszwang hin zu Weiterbildung und Qualifizierung. Damit stellen wir die Vermittlung in dauerhafte Arbeitsverhältnisse in den Vordergrund. So wird zukünftig verhindert, dass Leistungsempfänger*innen schnellstmöglich in oft kurzfristige Maßnahmen oder Jobs vermittelt werden.

Wer sich weiterbilden und qualifizieren will, wird jetzt auch dafür belohnt. Wer an einer Berufsausbildung teilnimmt, erhält monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Für andere Weiterbildungsmaßnahmen oder Sprachkurse gibt es 75 Euro Bürgergeldbonus pro Monat. Das führt zu einer bleibenden Motivation auch bei mehrjährigen Aus- und Weiterbildungen und einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Die Wirtschaft, die Industrie und das Handwerk im Rheinisch-Bergischen Kreis brauchen gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte.

Der Regelsatz wird um etwa 50 Euro angehoben. Davon profitieren mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland und 16.000 Menschen im RBK. Außerdem bleibt vom eigenen Arbeitseinkommen mehr übrig. Personen, die Bürgergeld beziehen und in einer Bedarfsgemeinschaft leben, z.B. Schüler*innen oder Auszubildende, können in Zukunft mehr von ihrem Ausbildungslohn oder ihrem Nebenjob behalten. Wer arbeitet, hat mehr in der Tasche. Das wird durch das Bürgergeld belohnt.

Unter dem Strich stehen massive Verbesserungen zur früheren Rechtslage. Mit dem neuen Bürgergeld setzen wir auf Kooperation auf Augenhöhe, Weiterbildung und Befähigung zur langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt.

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