Statement zur Verabschiedung der Universaldienst-Verordnung 4. Mai 20224. Mai 2022 Zur Verabschiedung der Universaldienst-Verordnung (Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten) durch das Kabinett erklärt Maik Außendorf, Sprecher für Digitalpolitik: „Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir, dass der Rechtsanspruch auf einen Internetzugang weiter vorangetrieben wird. Nachdem das Telekommunikationsgesetz den rechtlichen Weg geebnet hat, wurde die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesnetzagentur heute im Bundeskabinett verabschiedet. Seit Jahren fordern wir eine Grundversorgung, die digitale Teilhabe ermöglicht und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein starkes Instrument an die Hand gibt. Wer eine Unterversorgung bei sich feststellt, kann das zukünftig der Bundesnetzagentur anzeigen und seinen Rechtsanspruch auf einen Internetzugang mit entsprechenden Mindestanforderungen geltend machen. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, steht die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates aus. Nächste Woche werden wir die Rechtsverordnung im Digitalausschuss mit Expertinnen und Experten diskutieren. Ein besonderes Augenmerk liegt für uns auf den Fragen, wann die Ausnahmeregelungen bei Satellitenlösungen greifen und wie erschwingliche Preise für alle Nutzerinnen und Nutzer bei jeder Technologie gewährleistet werden können. Wesentlich ist auch die Einschätzung der Expertinnen und Experten, wie sich die Bandbreite in Zukunft dynamisch entwickeln wird und welche weiteren Qualitätsparameter in den nächsten Jahren eingeführt werden könnten, um die Stabilität der Internetverbindung zu garantieren.“