Statement zum Recht auf schnelles Internet

„In der digitalen Welt von heute ist der Zugang zum Breitbandinternet eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Neben dem flächendeckenden Gigabitausbau, der mit den kürzlich durch das BMDV veröffentlichten Eckpunkten neuen Aufwind bekommt, darf die Perspektive der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten nicht aus dem Blick verloren werden. Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir deshalb, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Verordnungsentwurf für das Recht auf einen Internetzugang bekannt gibt. Seit Jahren fordern wir ein solches Instrument, um neben dem boomenden Ausbau in Städten und dicht besiedelten Gebieten die Nutzerinnen und Nutzer nicht zu vergessen, welche in weißen Flecken keine Möglichkeit der digitalen Teilhabe haben. Es handelt sich oft um ländliche Gebiete, in denen es für Unternehmen nicht rentabel ist, auszubauen. Mit dem Recht auf schnelles Internet wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Instrument an die Hand gegeben, eine Unterversorgung anzuzeigen und ihr Recht auf Versorgung wahrzunehmen – auch aus Verbraucherschutzperspektive ein längst überfälliger Schritt.

Die vorgeschlagenen 10 Mbit pro Sekunde klingen erstmal nicht nach „schnellem“ Internet. Der springende Punkt ist die dynamische Anpassung der Bandbreite im Laufe der Jahre, orientiert an der allgemeinen Internetnutzung – welche immer weiter steigt, wie eine Vielzahl an Studien zeigen. Außerdem legt das TKG konkrete Dienste fest, die möglich sein müssen – Videokonferenzen, E-Mail-Verkehr, Nutzung von Social Media. Da nicht immer der schnellste Weg für die Realisierung der Grundversorgung ein Glasfaseranschluss ist bzw. sein kann, müssen wir auch über andere Übergangstechnologien reden. Mit der von der BNetzA vorgeschlagenen Latenzanforderung von 150 Millisekunden kommen technisch auch erdnahe Satelliten in Frage, welche als Interimslösung neben Mobilfunk in Betracht gezogen werden müssen. Weiterhin sollte neben Bandbreiten und Latenzen für die Zukunft auch eine Ausdehnung auf weitere Qualitätsmerkmale wie Datenverlustraten erwogen werden. Als Beiratsmitglied der BNetzA und Berichterstatter meiner Fraktion werde ich die Entwicklung des Rechts auf schnelles Internet weiterhin intensiv begleiten.“

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