Tätigkeitsbericht der BNetzA & Studie zu UHF-Band: Digitale Infrastruktur zukunftsfähig ausbauen und Kulturfrequenzen langfristig erhalten 17. Dezember 2021 Zur gemeinsamen Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Bundesnetzagentur und des Sektorgutachtens der Monopolkommission im Bereich Telekommunikation habe ich gegenüber der Presse erklärt: „Die Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Bundesnetzagentur und des Sektorgutachtens der Monopolkommission im Bereich Telekommunikation hat vor Allem zwei Dinge gezeigt: Die Breitbandversorgung in Deutschland verbessert sich, wenn auch nur langsam. Auf der anderen Seite besteht bei den Glasfaseranschlüssen einiges an Nachholbedarf. Laut Bundesnetzagentur haben 90 Prozent der Haushalte Zugang zu Anschlüssen mit 100 Mbit/s, für 62 Prozent seien Mitte des Jahres Gigabitgeschwindigkeiten verfügbar gewesen. Die Investitionen erhöhen sich zwar Jahr für Jahr, ausbaufähig seien laut dem Bericht der Ausbau reiner Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen. Im Koalitionsvertrag haben wir ein klares Ziel festgeschrieben: Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser mit dem Bekenntnis zur FTTH (fiber-to-the-home)-Infrastruktur. Heißt, wir wollen Gigabitgeschwindigkeiten von der Vermittlungsstelle bis zum Anschluss des Kunden/der Kundin vollständig über Glasfaser realisieren, Kupferkabel auf der letzten Meile sollen der Vergangenheit angehören. Dies lässt perspektivisch Bandbreiten zu, die mit klassischen Kupferkabeln nicht denkbar sind – was vor Allem für Unternehmen eine zwingende Voraussetzung für langfristige Wettbewerbsfähigkeit darstellt. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang, staatliche Investitionen werden in unterversorgten Gebieten eingesetzt. In Kombination mit der Entbürokratisierung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren sowie schnellen und verbindlichen Markerkundungsverfahren soll eine zukunftsfähig digitale Infrastruktur realisiert werden. Im Mobilfunkbereich äußern sich die Bundesnetzagentur und Monopolkommission zur Zukunft der Frequenzbereiche 800 Megaherz, 1,8 Gigaherz und 2,6 Gigaherz, deren Nutzungsrechte 2025 auslaufen. Ob Versteigerung, Negativauktion oder Verlängerung – wichtig sind die Festlegung effektiver Bedingungen und Auflagen, die zu einer Verbesserung der flächendeckenden Mobilfunkversorgung beitragen und Wettbewerber, insbesondere Neueinsteiger, nicht ausschließen. Das Potenzial der Digitalisierung in Staat und Gesellschaft muss bestmöglich genutzt werden. Eine flächendeckende Breitband- und Mobilfunkversorgung ist dabei die zwingende Voraussetzung. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte zudem heute eine Studie zur Nutzung des Frequenzbereichs 470-694 MHz (UHF-Band) nach 2030. Die Studie gibt einen Rahmen für eine perspektivische Frequenzplanung vor, der nun diskutiert werden muss. Das UHF-Band wird derzeit auch von Kulturwirtschaft und Rundfunk genutzt, eine Nutzung über das Jahr 2030 hinaus ist nicht gesichert. Ein Verlust von Frequenzen zum Beispiel an den Mobilfunk hätte verheerende Folgen für die Branche, im schlimmsten Fall könnten Live-Events nicht mehr stattfinden. Ich setze mich dafür ein, die Zukunft der Rundfunk- und Kulturfrequenzen langfristig zu sichern.“ Dazu hat Golem berichtet: Deutschland: Breitbandversorgung verbessert sich nur langsam – Golem.de