Blamage für Scheuer: 5G-Frequenzversteigerung als rechtswidrig erklärt 29. August 202429. August 2024 Das Verwaltungsgericht Köln hat nun bestätigt, was uns bereits klar war: Der damalige Digitalminister Andreas Scheuer hatte bei den Rahmenbedingungen der 5G-Frequenzversteigerung gepfuscht. „Einflussnahme, Befangenheit, massiver Druck auf die Bundesnetzagentur“ – das Gericht findet klare Worte für die erneute Verfehlung Scheuers. Der damalige Minister hatte dafür gesorgt, dass die großen Telekommunikations-Unternehmen ihre Netze nicht für Wettbewerber öffnen musste. Zum Nachteil der kleineren Diensteanbieter. Damit wurde auch der Wettbewerb eingeschränkt, was zu höheren Preisen für uns alle geführt hat. Es muss nun gewissenhaft geprüft werden, welche Auswirkungen das Urteil auf den laufenden Prozess der Frequenzvergabe hat. Wir fordern eine zügige Aufklärung und die ernsthafte Prüfung einer Diensteanbieterverpflichtung. Seit Jahren fordern wir als Fraktion, die Diskriminierung der kleineren Diensteanbietern zu beenden und eine Verpflichtung zur Kooperation festzuschreiben. Wir sehen das Urteil als Chance, die Rahmenbedingungen der kommenden Vergabe der Frequenzen für alle Marktteilnehmer fair zu gestalten.