Wir bauen die Hürden für die kommunale Verkehrswende ab 22. Juni 202322. Juni 2023 Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung müssen endlich mehr Beachtung im Straßenverkehrsgesetz finden! Der heute von der Bundesregierung beschlossene Entwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetz ist da ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die oben genannten Ziele werden mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Gesetz gleichgestellt, so können Kommunen auch bei uns im Rheinisch-Bergischen Kreis in Zukunft mehr Entscheidungen für ihren Verkehr vor Ort treffen. Mit der Reform werden Hürden für die kommunale Verkehrswende abgebaut, sodass künftig Fußverkehr, Radverkehr und der ÖPNV in den Kommunen stärker gefördert werden können. Auch die mit der Reform einhergehende Novelle der Straßenverkehrsordnung baut Hürden für Zebrastreifen, Radwege, Bussonderspuren etc. ab. Mit der neuen Regelung für Tempo 30 sind wir allerdings nicht zufrieden, auch wenn es einige kleine Verbesserungen gibt. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Kommunen unbürokratisch Tempo 30 überall dort anordnen können, wo sie es für sinnvoll halten.