Wir verkleinern den Bundestag wirksam und dauerhaft 17. März 202317. März 2023 Die Reform des Wahlrechts ist lange überfällig. Wir als Ampel haben sie nun beschlossen. Damit beenden wir das jahrelange Ringen um die Wahlrechtsreform und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer. Es ist deshalb eine Frage der Reformfähigkeit und der Glaubwürdigkeit von Politik, dass wir nun diese Reform vornehmen. Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab und schließen damit endgültig aus, dass der Deutsche Bundestag weiter anwächst. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um. Wir Grüne arbeiten seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform und sind froh, diese nun endlich beschließen zu können. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche auch mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen. Die Reform hat ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Dass es nun gelungen ist, das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und den Bundestag zu begrenzen, ist ein wirklich wichtiges Signal.