Wie wir kleine und mittlere Unternehmen unterstützen

Die Bundesregierung unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um die Energiepreise zu senken und die Versorgungssicherheit in Deutschland zu bewahren. Damit die Preise für Strom und Gas sinken, spannt die Bundesregierung einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro. Er dient unter anderem zur Finanzierung einer Strom- und Gaspreisbremse.

Damit leistet Deutschland auch im europäischen Vergleich einen Kraftakt: 600,4 Mrd. Euro wurden in der EU zur Unterstützung von Verbraucher*innen und Unternehmen mobilisiert – davon insgesamt 264 Mrd. Euro (mit den zuvor schon geleisteten Hilfen) allein von Deutschland.

Bundestag und Bundesrat haben die Soforthilfe Dezember bereits beschlossen. Durch sie wird Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gas oder Wärme im Jahr eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse.

Mit der Strompreisbremse werden die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Das passiert ganz unbürokratisch: Die Differenz wird als Entlastung monatlich von Ihrem Versorger mit Ihrem Abschlag verrechnet. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Auch mit der Gas- und Wärmepreisbremse entlasten wir so unbürokratisch wie nur möglich: Kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher, die auch die Dezember-Soforthilfen als Entlastung erhalten haben, erhalten im zweiten Schritt ab dem 1. März 2023 ein Kontingent in Höhe von 80 % ihrer Verbrauchsprognose zum vergünstigten Bruttopreis von 12 ct/kWh (Gas) bzw. 9,5 ct/kWh (Wärme). Hierunter fallen private Haushalte, kleine Gewerbetreibende, sog. „SLP-Kunden“ sowie mittlere Verbraucher (mit registrierender Leistungsmessung – RLM) und einem Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh/a. Dazu kommen bestimmte, explizit benannte Verbraucher (z.B. Wohnungsunternehmen, zugelassene Pflegeeinrichtungen u.a.), unabhängig vom Jahresverbrauch. Die Entlastung wird, analog zur Strompreisbremse (s.o.) im März dreifach angerechnet, sie wirkt insofern rückwirkend für Januar und Februar.

Die Entlastung bei den Gas- und Wärmepreisen soll, wie bei der Strompreisbremse (s.o.), auch für Unternehmen möglichst unbürokratisch umgesetzt werden. Es sind allerdings die Vorgaben des Befristeten Krisenrahmens für die Beihilfe („Temporary Crisis Framework“ – TCF) der EU-Kommission einzuhalten. Daher ist für Beihilfen im Umfang von 4 bis 150 Mio. Euro ein Antragsverfahren, für Beihilfen von 2 bis 4 Mio. Euro eine Selbsterklärungspflicht der Unternehmen vorgesehen, die von einem Wirtschaftsprüfer*innen in einem Prüfvermerk bestätigt werden müssen. Die Bundesregierung wird die Spielräume umfassend nutzen, um im Rahmen der Vorgaben des TCF eine möglichst unbürokratische Abwicklung der beihilferechtlichen Prozesse zu gewährleisten.

Für die besonders von den hohen Energiepreisen betroffene Branche gibt es schon jetzt außerdem mit dem KfW-Sonderprogramm UBR noch bis Ende 2023 eine weitere Option, Ihre Liquidität zu sichern (siehe auch hier https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004970_M_089.pdf). Solvente Unternehmen können hiermit Förderkredite beantragen. Damit können auch laufende Energiekosten gedeckt werden. Gefördert werden u.a. Unternehmen, die einen Umsatzrückgang haben oder gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 Prozent Energiekostenanteil).

Im Rahmen des dritten Entlastungspaketes wurden darüber hinaus weitere Entlastungen beschlossen, von denen auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren, so etwa die Umsatzsteuerreduktion für die Gastronomie und die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende (siehe auch hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld und hier Gastronomie weiter entlasten | Bundesregierung). Und natürlich: Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Auch das entlastet direkt und spürbar.

Für Unternehmen, die sich trotz dieser verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen in einer unverschuldeten Ausnahmesituation befinden, haben Bund und Länder gemeinsam eine gesonderte Härtefallregelung beschlossen. Zur Ausgestaltung und Umsetzung dieser Regelung werden Bund und Länder Anfang Dezember eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Damit nicht genug: In den Haushaltsverhandlungen haben die Koalitionsfraktionen beschlossen, bis 2025 100 Millionen Euro für Kleine- und Kleinstbetriebe zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Produktionsanlagen umstellen und sich von den fossilen Energien unabhängig machen können. Die Bundesregierung soll dem Haushaltsausschuss bis zum 31. März über die Erstellung der neuen Förderrichtlinie Bericht erstatten. Ausarbeiten soll diese das Wirtschaftsministerium. Schon jetzt gibt es Unterstützung für Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen (bestehende Programme sind z.B. Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand, Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit, Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz). Außerdem wurde die Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Zusätzlich hat das Wirtschaftsministerium zahlreiche Maßnahmen zur Ausweitung des Energieangebots umgesetzt – mit entsprechender Auswirkung auf sinkende Preise. Diese enthalten etwa eine erleichterte Verstromung von Biogas, zusätzliche Einsparungen von Windenergie und Photovoltaik und niedrigere Hürden für den Brennstoffwechsel.

Dennoch müssen wir darauf achten, weiterhin Energie einzusparen, um eine Gasmangellage zu verhindern. Das lohnt sich sogar noch direkt, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde Gas oder Wärme über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis ein und jede mehr verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen mit dem Versorger vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

Klar ist aber auch, dass Deutschland nun die Zeche für 16 Jahre fehlgeleitete Energiepolitik zahlt. Anstatt frühzeitig mehr in den Ausbau der unschlagbar günstigen erneuerbaren Energien zu investieren, wurde die Abhängigkeit von russischem Gas Jahr für Jahr weiter erhöht. Dieses fatale und kurzfristige Handeln muss nun in kürzester Zeit von der Ampelregierung korrigiert werden. Für uns ist auch klar, dass diese Krise nur gemeinsam in Europa bewältigt werden kann. Eine gemeinsame Einkaufsstrategie für Gasimporte könnte die Marktmacht Europas zum Tragen bringen und Gaspreise reduzieren. Unsere europäischen Partner unterstützen uns mit zusätzlichen Gaslieferungen und helfen uns so dabei, die fatale Abhängigkeit von russischem Gas zu beenden. Auch den europäischen Strommarkt können wir nur gemeinsam reformieren. Nationale Alleingänge werden uns weder dabei helfen, die Energiepreise wirksam in den Griff zu bekommen, noch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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