Unternehmenshilfen zur Stabilisierung der Wirtschaft

Viele Mittelständlerinnen und Mittelständler sind durch die Energiepreissteigerungen stark belastet. Und diese Belastung trifft viele in einer Phase, in der die Corona-Krise, Lieferkettenprobleme und Fachkräftemangel ohnehin schon schwer auf den Unternehmen lasten. Wir müssen jetzt alle finanzielle Kraft aufbringen, die nötig ist, um die gute Substanz unserer Wirtschaft und Arbeitsplätze in diesem Land zu sichern und in die Zukunft zu führen. Der Mittelstand und das Handwerk vor Ort sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Deshalb werden wir als Staat unterstützen und die Entlastungspakete im Hinblick auf die Stabilisierung der Unternehmen erweitern.

I.                Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms:

a.     Einrichtung einer zusätzlichen Programmlinie (KMU-Stufe) als branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand

Das Energiekostendämpfungsprogramm ist in seiner aktuellen Fassung auf die energie- und handelsintensive Industrie ausgerichtet. Es soll Unternehmen unterstützen, die stark gestiegene Energiekosten aufgrund des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Der weit überwiegende Teil der mehr als 2.500 Unternehmen, die sich für das Energiekostendämpfungsprogramms registriert haben, kommt schon jetzt aus dem Mittelstand. Diese Unterstützung ist aber in der aktuellen Lage nicht genug: Es gibt viele weitere energieintensive Unternehmen und dies ganz besonders im Mittelstand, die die gestiegenen Energiepreise nicht weitergeben können und daher zunehmend unter der Energiepreissteigerung leiden. Daher soll jetzt eine zusätzliche Programmstufe (KMU-Stufe) für den Mittelstand geschaffen werden mit neuen Kriterien, die zielgenau zugeschnitten sind.

b.    Zielgruppe und beihilferechtlicher Rahmen

Zielgruppe der neuen Programmlinie für den Mittelstand sollen energieintensive mittelständische Unternehmen sein und zwar unabhängig davon, ob sie einer Branche nach dem Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) angehören. Damit soll die neue Programmlinie nicht nur das produzierende Gewerbe erfassen, sondern etwa auch das Handwerk und die Dienstleistungswirtschaft.

Die Zuschusskriterien sollen sich an der bisherigen Systematik des Energiekostendämpfungsprogramms orientieren. Je stärker die Betroffenheit durch die Energiekosten ist, desto höher der Zuschuss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Staat – und somit der Steuerzahler – nicht jede Kostensteigerung ausgleichen kann. Zudem muss ein Zuschuss mit dem Ziel zusammenpassen, insbesondere in diesem Winter Gas einzusparen und eine Gasmangellage zu verhindern, die die Wirtschaft noch mal härter treffen würde.

Bei Hilfsprogrammen für Unternehmen und Wirtschaft ist das europäische Beihilferecht zu beachten. Daher wird das BMWK parallel Gespräche mit der EU-Kommission führen und sich dafür einsetzen, dass der europäische Beihilferahmen erweitert wird und Deutschland dadurch seine Unternehmen noch besser unterstützen kann. Insbesondere will Bundesminister Habeck die Unterstützungsleistungen bis mindestens April 2024 verlängern.

II.              KfW-Sonderprogramm UBR2022

Für die von den hohen Energiepreisen betroffene Branche gibt es seit Mai mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 eine weitere Option, Ihre Liquidität zu sichern. Solvente Unternehmen, die einen Umsatzrückgang haben oder gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 Prozent Energiekostenanteil) können hiermit Förderkredite beantragen. Damit können neben allem, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist (Anschaffungen von Maschinen und Ausstattung, alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager) auch laufende Energiekosten gedeckt werden. 80 Prozent des Bankenrisikos wird von der KfW übernommen. Die Haftungsfreistellung soll aber nun noch weiter verbessert werden, um den Zugang weiter zu erleichtern. Die KfW verzichtet bis 3 Mio. Euro auf eine eigene Risikoprüfung.

III.             Zielgerichtete Hilfen für bäuerliche Landwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt den nächsten Schritt auf dem Weg zu zielgerichteten Hilfen für die Landwirtschaft: Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden.

Dazu sind zwei Hilfsprogramme in Vorbereitung: Zum einen hat das BMEL vergangenen Freitag die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ eingeleitet. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Zum anderen ist ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung, von dem Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion und flächenlose Tierbetriebe aus den genannten Tierhaltungssektoren profitieren sollen.

Die Anpassungsbeihilfe ist an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet.

Für die Anpassungsbeihilfe und das Kleinbeihilfeprogramm stehen insgesamt 180 Millionen Euro bereit. Hiervon kommen 60 Millionen Euro von der EU. Der Großteil – 120 Millionen Euro – stammt aus dem Haushalt des BMEL.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/81-anpassungsbeihilfe-ukraine-krieg.html

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