Meine Entscheidung zur Impfpflicht

Ende Januar haben wir erstmals im Plenum des Deutschen Bundestages über eine allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 debattiert. Seinerzeit hatte ich meine Gedanken und Kriterien für meine Entscheidung hier ausgeführt. Mittlerweile habe ich mich entschlossen. Ich habe den Antrag zu einer verpflichtenden Impfberatung ab 18 sowie zur Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht ab 50 Jahren mitgezeichnet und unterstütze diesen Antrag. Ziel ist es, eine Überlastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter 2022/23 zu verhindern. Dafür müssen die Impfquoten gesteigert werden, insbesondere in der vulnerablen Bevölkerungsgruppe. Gleichzeitig gilt es, das mildeste Mittel zu wählen, um dieses Ziel zu erreichen.

Der Antrag sieht vor, dass alle Ungeimpften über 18 Jahren ein verpflichtendes Aufklärungsgespräch zur Corona-Schutzimpfung wahrnehmen müssen. Im Anschluss des Aufklärungsgesprächs besteht die Möglichkeit, sich freiwillig impfen zu lassen. So können viele Fake-News und Ängste direkt entkräftet und die Impfquote durch freiwillige Impfungen gesteigert werden. Ab dem 15. September kann der Bundestag auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse insbesondere über die vorhandenen Impfquoten und Virusvarianten des Coronavirus festlegen, dass für Personen ab 50 Jahren eine Impfpflicht eingeführt wird. Der komplette Antrag findet sich am Ende dieses Beitrags.

Besonders wichtig ist mir bei diesem Antrag, dass über die tatsächliche Einführung der Impfpflicht nochmals im Bundestag im Sommer/Herbst zu entscheiden ist – unter der dann aktuellen Lage und epidemiologischen Bewertung. Stand heute wissen wir noch nicht, ob es zum Herbst hin neue Varianten gibt, noch ob diese gefährlicher sind oder wie Omicron überwiegend milde Verläufe hervorrufen. Ebenso wenig wissen wir, ob und wie gut unsere derzeitigen Impfstoffe oder bis dahin neu entwickelte Stoffe wirken. Angesichts dieser vielen Unbekannten ist die saubere gesetzliche Vorbereitung einer Impfpflicht und spätere Entscheidung bei hoffentlich besserer Erkenntnis-Lage der richtige Weg.

Grundlage meiner Entscheidung ist ganz wesentlich die Handreichung des Deutschen Ethikrates. Ein wichtiges Kriterium ist die Verhältnismäßigkeit und die Prüfung von milderen Mitteln. Angesichts der massiven Grundrechtseinschränkung durch eine Impfpflicht ist die Möglichkeit der Beschränkung auf besonders anfällige Risikogruppen geboten. Das wichtigste Ziel der Impfpflicht ist die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung für alle und insbesondere die Vermeidung von voll belegten Intensivstationen. Dem Intensivregister lässt sich entnehmen, dass mehr als 83% der Covid-Patienten auf den Intensivstationen 50 Jahre oder älter sind. Damit wird diese Gruppe deutlich überproportional auf den Intensivstationen behandelt. Somit ist die Impfung dieser Altersgruppe besonders effizient hinsichtlich des primären Ziels, die Intensivstationen zu entlasten und ist damit ein deutlich milderes Mittel als eine Impfpflicht für alle Volljährigen.

Wie geht es jetzt weiter mit der Impfpflicht?

Neben dem Antrag, den ich unterstütze, gibt es noch vier weitere Anträge. Eine kurze Übersicht über alle Anträge findet sich hier. Da die Entscheidung über eine Impfpflicht als Gewissensentscheidung eingestuft wurde, ist die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Die Anträge wurden also fraktionsübergreifend entwickelt und jede*r Abgeordnete*r trifft für sich die Entscheidung, wie er/sie abstimmt.

Ende Januar gab es schon eine Orientierungsdebatte im Bundestag. In den Wochen danach wurden die Anträge ausgearbeitet, über die wir am 17. März konkret diskutieren werden. Die zweite Lesung folgt kurz danach, die Abstimmung über die Impfpflicht ist dann für die erste Aprilwoche geplant.   

Hier der Wortlaut des Antrags, den ich unterstütze:

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