PM: Corona wirksam und rechtssicher bekämpfen – SPD, Grüne und FDP schaffen neue Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen 11. November 2021 Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der am heutigen Donnerstag im Bundestag beraten wurde, erklärt Maik Außendorf, grüner Bundestagsabgeordneter für den Rheinisch-Bergischen Kreis: Die epidemische Lage von nationaler Tragweite läuft in ihrer jetzigen Form am 25. November 2021 aus. Durch die gestiegene Impfquote sind weitreichende Grundrechtseinschränkungen wie Lockdowns oder flächendeckende Schulschließungen auf Basis der bisherigen epidemischen Notlage von nationaler Tragweite nicht verhältnismäßig. Das Grundgesetz setzt der Einschränkung von Freiheitsrechten enge Grenzen. Vielmehr geht es darum, die Ausnahmebefugnisse der Exekutive zu beenden und die notwendigen Maßnahmen auf ein parlamentarisches Verfahren zu stützen. Denn die Pandemie ist nicht vorbei. Die aktuelle Situation – stark ansteigende Infektions- und Hospitalisierungszahlen, eine stagnierende Impfkampagne und überlastete Intensivstationen – erfordert weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, zum Schutz von vulnerablen Gruppen und zur Abwendung sozialer Härten. Mit der vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wollen wir einen neuen, bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog schaffen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 durch die Länder und Kommunen zur Anwendung kommen kann. Diese werden so in die Lage versetzt, nahezu alle Schutzmaßnahmen weiterzuführen, die sich bisher als wirksam erwiesen haben. Vor Frühlingsbeginn beabsichtigen wir in einem rechtmäßigen Gesetzgebungsverfahren im Parlament über eine Anpassung oder Verlängerung zu beraten. Der Katalog beinhaltet unter anderem das Abstandsgebot im öffentlichen Raum, eine Testpflicht auch am Arbeitsplatz, Maskenpflicht, 2G- und 3G-Regelung sowie Kontaktpersonennachverfolgung in den Betrieben und Einrichtungen, in denen eine Verbreitung des Virus besonders zu befürchten ist, Hygienekonzepte und Personenobergrenzen, Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Kitas, Horten und Schulen. Ebenfalls Bestandteil des Gesetzespakets ist die Verlängerung vieler Regelungen zur Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an die epidemische Lage gekoppelt waren, etwa der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung. Wir haben den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP an diesem Donnerstag erstmals im Parlament diskutieren. Die folgende Anhörung im Ausschuss mit Expertinnen und Experten und die Beratungen mit den Bundesländern sind uns sehr wichtig. Wir wollen die Rückmeldungen und Anregungen daraus sehr ernst nehmen und sie nutzen, um weitere notwendige Maßnahmen in dem Gesetzgebungsprozess zu verankern. So sind unter anderem die Wiedereinführung kostenloser Bürgertests und verbindlichere Regelungen für 3G am Arbeitsplatz im Gespräch. Für uns ist es in dieser schwierigen Lage entscheidend, gute, wirksame und rechtssichere Lösungen zu finden, im Dialog über Parteigrenzen hinweg, um die Pandemie entschlossen zu bekämpfen.