Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD 20. Dezember 202420. Dezember 2024 Es ist als Bundestagsabgeordnete unsere verfassungsrechtliche Pflicht, die Grundwerte unserer Demokratie zu schützen. Darum unterstütze ich den Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Lukas Benner und Dr. Irene Mihalic zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Mitglieder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder abschaffen wollen, verfassungswidrig sind. Diese Entscheidung obliegt dem Bundesverfassungsgericht, jedoch liegt es in der Verantwortung des Bundestages, zu prüfen, ob ein entsprechender Antrag gestellt werden sollte. Die AfD hat sich wiederholt durch extremistische Tendenzen und anti-demokratische Positionen hervorgetan. Die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern stufen Teile der AfD als rechtsextremistisch ein, und auch öffentlich gewordene Äußerungen sowie das Verhalten führender Parteimitglieder lassen darauf schließen, dass die AfD in ihrer Kernausrichtung verfassungsfeindlich agiert. Ich erkenne an, dass diese Indizien allein nicht ausreichen, um unmittelbar einen Verbotsantrag zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht stellt hohe Anforderungen an den Nachweis einer verfassungsfeindlichen Ausrichtung. Daher ist eine gründliche und umfassende Prüfung der Programmatik sowie des Verhaltens der AfD und ihrer führenden Akteure erforderlich, um die Grundlagen für einen solchen Antrag zu schaffen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Bundestag diese Verantwortung nicht auf andere Institutionen abwälzt. Wir müssen eine fundierte und sorgfältige Prüfung durchführen, die auf einer soliden Faktengrundlage basiert. Nur so kann der Antrag auf ein Verbot mit ausreichend belastbaren Beweisen untermauert werden. Eine solche Prüfung erfordert die Sammlung und Auswertung relevanter Informationen durch die zuständigen Behörden, insbesondere das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Ich bin mir bewusst, dass dieser Prozess Zeit in Anspruch nehmen wird und es durchaus möglich ist, dass er nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Dennoch ist es entscheidend, dass wir diese Aufgabe mit der nötigen Sorgfalt und Verantwortung angehen, um sicherzustellen, dass ein vorschnelles Handeln nicht zum Scheitern des Antrags führt. Im Vergleich zum Antrag der Gruppe Wanderwitz gibt es wesentliche Unterschiede. Beide Anträge befürworten ein Verbot der AfD, jedoch verfolgt unser Antrag einen zweistufigen Ansatz. Wir legen großen Wert auf eine umfassende Materialsammlung und die Sicherstellung einer fundierten Faktengrundlage, die den Antrag auf Verbot stützt. Während der Bundestag zwar antragsberechtigt ist, sind wir nicht in der Lage, alle Beweise selbst zu erheben. Daher fordern wir die Unterstützung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern bei der Sammlung relevanter Beweismittel. Diese gründliche und sorgfältige Aufarbeitung soll sicherstellen, dass ein später möglicher Verbots-Antrag auf einer soliden Grundlage basiert und nicht durch voreilige Schritte gefährdet wird. Ich werde mich weiterhin entschieden für den Schutz unserer demokratischen Werte und die Wahrung der Verfassung einsetzen. Der Bundestag muss seiner Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht durch verfassungsfeindliche Kräfte untergraben wird. Nur durch eine verantwortungsvolle und gründliche Prüfung können wir gewährleisten, dass dieser Prozess zum Schutz unserer Demokratie führt.