Öffentliche Anhörung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV im Rechtsausschuss 10. Juni 2024 Am 5. Juni 2024 hat der federführende Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Bürokratieentlastungsgesetzes IV durchgeführt. Im Zentrum der Diskussion stand der kabinettsgeeinte Referentenentwurf, der verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratiebelastung zusammenfasst. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz geht die Koalition einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem modernen Staat, der bürokratische Hürden abbaut und den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, Rechnung trägt. Wir müssen dort effektiv nachsteuern, wo Verwaltungsaufwand zum Selbstzweck geworden ist, eine übermäßige Belastung für Unternehmen sowie Bürgerinnen mit sich bringt oder sogar unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte bedeutet. Es ist daher zu begrüßen, dass mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz ein breiter Katalog an Maßnahmen vorgelegt wird, um über die Jahre gewachsene Strukturen weiter zu entschlacken. Hierdurch werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit wirksam entlastet. Eine digitale und schlanke Bürokratie schafft Akzeptanz und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Verwaltungsqualität ist entscheidend für erfolgreichen Bürokratieabbau Bürokratieabbau für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz Im Rahmen der öffentlichen Anhörung präsentierte Prof. Dr. Kritikos vom DIW eine umfassende Analyse, die auf Daten von OECD und Eurostat basiert. Seine Forschung zeigt, dass eine niedrige Regulierungsdichte und hohe Verwaltungsqualität wesentliche Faktoren für die positive Entwicklung schnell wachsender Unternehmen sind. Er betonte, dass die Qualität der Verwaltung entscheidender ist als die bloße Anzahl der Regulierungen. Ein Beispiel für erfolgreiche Bürokratiebewältigung wurde anhand Finnlands vorgestellt. Trotz hoher Regulierungsdichte wächst die Wirtschaft dort überdurchschnittlich, was auf die hohe Qualität der Verwaltung zurückzuführen ist. Dies zeigt, dass effiziente und gut organisierte Verwaltungen selbst in einem regulierten Umfeld das Wirtschaftswachstum fördern können. Für unsere globale Wettbewerbsfähigkeit ist zentral, dass wir die Wirtschaft nicht mit unnötiger Bürokratie belasten. Regulierungen auf EU-Ebene sind dennoch wichtig, um einheitliche Standards zu setzen, die ökologische Nachhaltigkeit und sozialen Ausgleich sichern und damit grüne Leitmärkte zu entwickeln. Entscheidend ist aber die jeweilige Umsetzung vor Ort anwenderorientiert, digital und verständlich anzugehen. Denn verschiedenen Studien zu den Umsetzungskosten von europäischen Vorgaben in den Mitgliedsstaaten kommen zu dem Schluss, dass die Kosten für das Befolgen von Gesetzen davon abhängen, ob es klare Definitionen, schlüssige Vorlagen, smarte Digitallösungen und gute Beratung gibt. Es zeigt sich, dass es in Regionen mit einer hohen Verwaltungsqualität für Unternehmen nicht entscheidend ist, ob sie auf eine niedrige oder hohe Regulierungsdichte treffen. Die Anhörung hat gezeigt, dass der Bürokratieabbau auf mehreren Ebenen angegangen werden muss. Strukturelle Veränderungen, wie die Stärkung des NKR sind ebenso notwendig wie innovative Ansätze. Die Qualität der Verwaltung spielt dabei eine zentrale Rolle und kann den Unterschied zwischen einem erfolgreichen und einem gescheiterten Bürokratieabbau ausmachen. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die Regulierungsdichte als auch die Verwaltungsqualität berücksichtigt, kann eine nachhaltige Entlastung der Wirtschaft erreicht werden. Infos zur Studie des DIW: https://www.diw.de/de/diw_01.c.882931.de/publikationen/wochenberichte/2023_42_1/verwaltungsqualitaet_entscheidet_mehr_als_regulierungsdichte_ueber_wachstumspotenziale_von_unternehmen.html Öffentliche Anhörung: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1003350-1003350