Krankenhausreform stärkt kleine Krankenhäusern im ländlichen Raum 13. Juli 202313. Juli 2023 Die Einigung von Bund und Ländern über Eckpunkte einer Krankenhausreform ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur dringend benötigten Reform. Unser Krankenhauswesen ist selbst zum Patienten geworden: Die Kliniken leiden sehr stark unter einem Mangel an Fachkräften. Zudem stehen ökonomische Zwänge allzu oft in Konkurrenz zu medizinischen und pflegerischen Erfordernissen. Das gefährdet letztlich die Qualität der Versorgung. Die beschlossenen Eckpunkte sind die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der nun im Sommer erarbeitet werden wird. Die Reform ist der Zukunftsplan für unsere Krankenhauslandschaft und vor allem eine Lebensversicherung für kleine bedarfsgerechte Krankenhäuser in ländlichen Räumen. Uns Grünen ist wichtig, dass diese Häuser eine Perspektive erhalten und sie künftig eine wichtige Rolle in der sektorenübergreifenden Versorgung vor Ort spielen können. Zentrales Element der Reform ist eine neue Form der Finanzierung, bei der die Krankenhäuser unabhängig von einzelnen Fällen für die übernommenen Versorgungsaufgaben bezahlt werden. Aus dieser so genannten Vorhaltefinanzierung wird künftig ein großer Teil der Krankenhauseinnahmen bestehen. Das hilft insbesondere kleinen Häusern im ländlichen Raum, die durch das bisherige Finanzierungssystem immer weiter zu einer Steigerung der Zahl an Patientinnen und Patienten gezwungen wurden – das betrifft uns auch ganz konkret hier vor Ort im Rheinisch-Bergischen Kreis und in unseren fünf Krankenhäusern. Durch das Element der Vorhaltefinanzierung entlasten wir die Häuser von diesem ökonomischen Druck und geben ihnen eine Zukunftsperspektive und den Bürgerinnen und Bürgern Versorgungssicherheit. Wir wollen zudem, dass die Qualität der Versorgung gestärkt wird. Wichtige Schlüssel sind dabei gemeinsame bundesweite Standards und Transparenz bei den Qualitätsvorgaben. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort behandelt werden. Dabei helfen auch die künftigen Leistungsgruppen, zu denen jeweils konkrete Strukturanforderungen hinterlegt sind. Nur Krankenhäuser, die diese Anforderungen erfüllen, können die jeweiligen Leistungen erbringen. Das nützt beispielsweise Patientinnen und Patienten mit einem Schlaganfall, die künftig höhere Überlebenschancen haben, wenn sie in Krankenhäusern mit einer Stroke Unit versorgt werden. Insgesamt sorgt die Reform für am Menschen orientierte Kliniken, in denen statt ökonomischer Zwänge die Patientinnen und Patienten sowie das Personal im Mittelpunkt stehen. Wir werden den Ländern etliche Ausnahmeregelungen an die Hand geben, damit sie flexibel anhand der konkreten Situation vor Ort entscheiden können. Ohnehin bleibt die Kompetenz für die Krankenhausplanung wie bisher allein bei den Ländern.