CDU und Bosbach beharren auf Vorratsdatenspeicherung trotz widersprüchlicher Behauptungen

Während der heutigen Podiumsdiskussion in der Gesamtschule Kürten sprach der CDU Kandidat Wolfgang Bosbach sich zunächst gegen Vorratsdatenspeicherung aus.

Aus dem Programm der CDU (S. 72) zur Bundestagswahl geht jedoch deutlich hervor: die CDU möchte weiterhin die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen.

Die entsprechende EU Richtlinie sieht vor, dass die Telefonie- und Internet Provider alle Verbindungsdaten (wer hat wann mit wem kommuniziert) mindestens 6 Monate lang speichern müssen. Bei Mobiltelefonen muss laut Richtlinie auch noch die Funkzelle abgespeichert werden, wodurch sich persönliche Bewegungsprofile von jedem Mobilfunk-Benutzer erstellen lassen.

Derartige Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland, bis das Bundesverfassungsgericht die damalige Regelung am 2.3.2010 für verfassungswidrig erklärt hat.

Auf diese Unstimmigkeit habe ich in der Diskussion hingewiesen. Herr Bosbach hat daraufhin seine Aussage dahingehend eingeschränkt, dass die Telefongesellschaften ja keine staatlichen Stellen seien, er sei gegen staatliche Vorratsdatenspeicherung, aber für die Umsetzung der EU Richtlinie.

Das ist ein spitzfindiger Versuch, an den eigenen Überwachungsabsichten vorbei zu reden.

Unsere GRÜNE Position ist eindeutig: keine Vorratsdatenspeicherung. Verbindungsdaten und Telefongespräche dürfen nur bei konkretem Verdacht und mit richterlicher Genehmigung gespeichert und ausgewertet werden.

Weiterführende Links: